Die Interessengemeinschaft Sommerbad Stadensen e.V. (ISO) unterhält das Sommerbad Stadensen zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie zur Erholung und sportlichen Betätigung der Bevölkerung. Es wird von jedem Badegast erwartet, dass er die Anlagen und Einrichtungen des Bades in diesem Sinne benutzt. Mit dem Betreten des Bades erkennt der Besucher diese Haus– und Badeordnung an.
§ 1
Öffnungszeiten und allgemeine Bestimmungen
- Die Öffnungs– bzw. Wasserzeiten des Bades werden durch Aushang bekanntgegeben. Der Einlass ist bis 15 Minuten vor Ende der Wasserzeit.
- Bei Überfüllung des Bades kann der Zutritt zeitweise gesperrt werden. Dies gilt auch für die Benutzung der Badebecken oder Teilen davon.
- Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Sommerbades obliegt der Interessengemeinschaft Sommerbad Stadensen e.V. (ISO). Sie bedient sich zu deren Erfüllung der Fachangestellten für Bäderbetriebe (im folgenden „Fachkraft“ genannt).
§ 2
Badegäste
- Grundsätzlich ist der Zutritt zum Bad allen Personen gestattet, sobald der Eintrittspreis entrichtet wurde. Ausgeschlossen sind jedoch Betrunkene und Personen, die mit Hautausschlägen, offenen Wunden, Augenkrankheiten und übertragbaren Krankheiten behaftet sind.
- Kinder unter 12 Jahren sind nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren unter deren ausschließlicher Verantwortung zugelassen. Ausgenommen hiervon sind Kinder ab einem Alter von 7 Jahren, sofern sie das Schwimmabzeichen Bronze besitzen.
§ 3
Entrichtung des Eintrittspreises
- Einzelkarten haben nur am Tage der Lösung Gültigkeit und berechtigen zum einmaligen Eintritt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Erhebung der Eintrittspreise.
- Mit Entrichtung des Eintrittspreises erkennt jeder Badegast diese Haus– und Badeordnung an.
- Bezahlte Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet. Bei Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges Verlassen des Bades zur Folge haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch bei Verweisungen aus dem Bad gemäß § 13 Abs. 3.
§ 4
Benutzung der Umkleiden und Haftung
- Zum Umkleiden und Verwahren der Bekleidung stehen den Badegästen die Wechselkabinen und Garderobenschließfächer zur Verfügung. Die Garderobenschließfächer sind mit Schließautomaten ausgestattet, in die 1 Euro–Münzen eingesteckt werden müssen. Sofern Garderobenschlüssel verloren gehen, sind diese mit 40 Euro zu ersetzen.
- Für Beschädigungen oder Verluste von Geld, Wertsachen, Kleidungsstücken und Fundgegenständen wird jede Haftung abgelehnt. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
§ 5
Badekleidung
- Der Aufenthalt im Bad ist nur in angemessener Badebekleidung gestattet. Das gilt auch für Kinder. Die Entscheidung hierüber trifft die Fachkraft.
§ 6
Benutzung der Toiletten und Duschen
- Der Badegast soll vor dem Betreten des Bades eine gründliche Körperreinigung vornehmen.
- Zur Vermeidung von Verunreinigungen sollen vor der Benutzung der Duschen und der Badebecken die Toiletten aufgesucht werden.
§ 7
Benutzung der Badebecken
- Das Badebecken darf nur über die Einstiegsleitern oder die Treppe betreten werden. Das Springen vom Beckenseitenrand ist verboten. Beim Springen von der Startblockseite ist darauf zu achten, dass die Einsprungstelle frei ist. Das Springen kann von der Fachkraft im Einzelfall oder auch allgemein eingeschränkt oder verboten werden.
- Das Schwimmerbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
- Der Eltern–Kind–Bereich ist Eltern oder anderen Begleitpersonen mit kleinen Kindern vorbehalten. Im Einzelfall entscheidet die Fachkraft. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern oder der Begleitperson nach § 2 Abs. 2.
- Das gegenseitige Inswasserschieben, Schleudern und Untertauchen ist verboten.
§ 8
Verhalten im Bad
- Jede Störung oder Belästigung anderer Besucher ist zu unterlassen.
- In dem Badebecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderer Reinigungsmittel nicht erlaubt. Einreibemittel sollten nicht unmittelbar vor der Benutzung der Schwimmbecken aufgetragen werden.
- Zerbrechliche Gegenstände (insbesondere solche aus Glas, mit Ausnahme notwendiger Brillen) dürfen in den Schwimmbeckenbereich nicht mitgenommen werden
- Der Verzehr von Nahrungsmitteln sowie das Rauchen außerhalb des Schwimmbeckenbereiches sind erlaubt.
- Der Konsum von Cannabisprodukten und die Verwendung von Wasserpfeifen sind im gesamten Badbereich untersagt.
- Tiere dürfen nicht in das Bad mitgenommen werden.
- Das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser ist verboten.
- Nicht gestattet sind insbesondere das Lärmen, Wegwerfen von Glas, Flaschen oder anderen scharfen Gegenständen sowie das Mitbringen von Waffen jeglicher Art.
- Wer die Einrichtungen des Bades beschädigt, haftet dafür; wer sie verunreinigt, hat eine sofort fällige Mindestreinigungsgebühr von EUR 50,00 zu entrichten. Für Minderjährige haften die gesetzlichen Vertreter.
§ 9
Vereine, Schulklassen
- Vereine und Schulen bedürfen zur Benutzung des Sommerbades der vorherigen Genehmigung der ISO. Es können ihnen besondere Auflagen gemacht werden. Erhalten sie das alleinige Benutzungsrecht, tragen deren Aufsichtspersonen die volle Verantwortung. Den Anweisungen der Fachkraft ist jedoch Folge zu leisten.
- Bei Vereins– und Gemeinschaftsveranstaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten ist der Vereins– oder Übungsleiter für die Einhaltung der Haus– und Badeordnung mitverantwortlich.
§ 10
Fundsachen
- Gegenstände, die innerhalb des Bades gefunden werden, sind an die Fachkraft oder an der Kasse abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 11
Betriebshaftung
- Das Betreten des Bades sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen haftet die ISO nur, wenn hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlagen oder des Verhaltens der Fachkraft vom Badegast Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
- Unfälle sind der Fachkraft unverzüglich zu melden. Unterlassung oder Verspätung schließen etwaige Schadensersatzansprüche aus.
§ 12
Warenverkauf
- Es ist auf dem Gelände des Sommerbades nicht zulässig, Waren feilzubieten oder Werbegaben zu verteilen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die ISO.
§ 13
Aufsicht
- Die Fachkraft übt im Auftrage der ISO auf dem Gelände des Sommerbades das Hausrecht aus.
- Die Fachkraft hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Haus– und Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Fachkraft ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlungen kann dem Badegast der Zutritt zum Bad zeitweise oder auch auf Dauer untersagt werden.
- Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nehmen die Fachkraft oder der Vorstand der ISO entgegen.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.